Was macht eigentlich der DGA-Aufsichtsrat?
Thomas FunckDonnerstag, 15. Oktober 2009
Neuigkeiten über den Aspiranten auf die Position an der Spitze aller deutschen Konformitätsbewertungsstellen erfährt man dieser Tage nur auf Nachfrage. Immmerhin hat der Verband der Materialprüfungsanstalten (VMPA) die Zusammensetzung des künftigen Aufsichtsrats der Deutschen Gesellschaft für Akkreditierung GmbH (DGA) bekanntgegeben. Vertreter bekannter Industrieverbände geben sich hier ein Stelldichein:
- Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.,
- Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.,
- Verband der Materialprüfungsanstalten e.V.,
- Verband der Chemischen Industrie e.V.,
- Verband der Technischen Überwachungsvereine e.V. und
- Deutsche Vereinte Gesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin e.V.
Nun könnte man weiter fragen, welches die künftigen Aufgaben eines solchen Aufsichtsrats sein werden. Die Antworten des VMPA sind eindeutig:
- Aufsicht über die Umsetzung der Gesellschafterbeschlüsse,
- Aufsicht über die Einhaltung der sich aus der Beleihungsverordnung ergebenden Anforderungen,
- Aufsicht über die Einhaltung der Gesetze, des Gesellschaftsvertrags, der Gesellschafterbeschlüsse, der Geschäftsordnung der Geschäftsführung und der Geschäftsführerverträge,
- Formulierung und Abschluss der Geschäftsführerverträge,
- Genehmigung des Haushaltsplanes,
- Genehmigung der Aufnahme neuer Arbeitsgebiete oder
- Festlegung der zustimmungsbedürftigen Geschäfte.
Interessanter ist aber die Frage nach den aktuellen Aufgaben des Aufsichtsrats. “Gibt es noch keine” – hätte man vielleicht erwartet. Tatsächlich ist der Aufsichtsrat bereits aktiv, auch wenn sich seine Tätigkeit auf die intensive Kommunikation mit dem Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) beschränkt. Das leuchtet insofern ein, als dort die Weichen für oder gegen eine gemäß Akkreditierungsstellengesetz erforderliche „Beleihung“ gestellt werden.
Die verbleibende Zeit bis zum Jahreswechsel dürfte angesichts der noch auszugestaltenden rechtlichen Details eine Herausforderung für die aktiven Aufsichtsratsmitglieder werden. Dazu muss man wissen, dass die erforderliche Beleihungsverordnung im Bundesrat zustimmungspflichtig ist. Nur wenn die Kompetenz der DGA zur Übernahme der Aufgaben einer nationalen Akkreditierungsstelle überzeugend dargelegt werden, hat sie Aussicht auf Beleihung. Mit anderen Worten: Nur wenn die Experten des BMWi von der Fähigkeit der DGA überzeugt sind, werden sie auch im Bundesrat für eine Ausstattung mit den Befugnissen einer Akkreditierungsstelle (= Beleihung) eintreten.
Man darf also gespannt bleiben!
Tags: Aufsichtsrat, Beleihungsverordnung, Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi), Bundesrat, Deutsche Gesellschaft für Akkreditierung GmbH (DGA), Deutsche Vereinte Gesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin (DGKL) e.V., Konformitätsbewertungsstellen, Verband der Chemischen Industrie e.V., Verband der Materialprüfungsanstalten (VMPA), Verband der Technischen Überwachungsvereine e.V.




