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DAkkS – eine europäische Behörde nimmt Gestalt an

Thomas Funck
Dienstag, 13. April 2010
DAkkS-Aufbau

Organisatorischer Aufbau der DAkkS GmbH, Stand April 2010 (Quelle: Monatsbericht 04-2010 BMWi)

Ein Vierteljahr ist verstrichen, seit die neue Behörde ihre Arbeit aufgenommen hat. Nun wurde eine erste Version des organisatorischen Aufbaus der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) GmbH veröffentlicht. Sie wurde nach den Vorgaben der EU-Verordnung 765 konstruiert, die Rechtsform einer GmbH weist sie als Gesellschaft aus, und doch ist sie vom Bund beliehen. Die Organisation ist demzufolge ein staatlich-privatwirtschaftliches Hybridmodell. Anteilseigner der DAkkS GmbH sind aktuell zu zwei Dritteln der Bund und zu einem Drittel die Wirtschaft (vertreten durch den BDI). Künftig sollen auch die Bundesländer an der Gesellschaft beteiligt werden, ebenfalls zu einem Drittel. Dann wird auch die Geschäftsührung um eine dritte Person erweitert. Dr. Norbert Barz (BMWi) und Dr. Thomas Facklam (ex TGA) müssen sich dann die Geschäftsführung mit einem von den Ländern bestellten Gf teilen.

Über der Geschäftsführung stehen eine Gesellschafterversammlung und ein Aufsichtsrat, der sich erst formiert. Daneben wird ein Akkreditierungsbeirat eingerichtet, der die Bundesregierung und die DAkkS in Fragen der Akkreditierung und bei der Regelermittlung beraten wird. Besetzt werden soll dieser Beirat mit Vertretern der Konformitätsbewertungsstellen, der Wirtschaft und – man höre und staune – von Verbraucherverbänden. Ein Akkreditierungsausschuss wird über mögliche oder nicht mögliche Akkreditierungen entscheiden, seine Zusammensetzung ist noch unbekannt.

Daneben ist eine Sonderstelle für Auslandstätigkeiten vorgesehen und auch die Gilde der Qualitätsmanager wird ein Gremium mit noch unveröffentlichten Aufgaben stellen. Die Basis der Behörde bilden sechs Fachabteilungen, die sich mit folgenden Themen beschäftigen:

  • Bauwesen / Verkehr / Werkstofftechnik
  • Geräte- und Anlagensicherheit / Telekommunikation / EMV
  • Gesundheit / Forensik
  • Gesundheitlicher Verbraucherschutz, Agrarsektor und Umwelt
  • Metrologie
  • Zertifizierung von Systemen / Personen

Mit dieser Superbehörde erfüllt Deutschland die europäische Forderung nach einer einzigen nationalen Akkreditierunsstelle. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Techologie (BMWi) hat die Fach-, Rechts- und Finanzaufsicht über die DAkkS. Dort wird proklamiert, dass die Neuordnung des Akkreditierungswesens mit einer wesentlichen Vereinfachung der nationalen Qualitätsinfrastruktur einhergehe. Und dass so das Vertrauen in deutsche Produkte und Dienstleistungen nachhaltig gestärkt werde. Die Hoffnungen, die auf dieser neuen Behörde ruhen, fasst das BMWi in einem Satz zusammen: Eine leistungsstarke Qualitätsinfrastruktur – ein wichtiger Baustein für das Renomée von “Made in Germany”. Ob dieses Credo von der Akkreditierungs- und Zeritfizierungspraxis bestätigt wird, kann nur die Zukunft zeigen.

Quelle: BMWi

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DGA gegründet – aber noch nicht legitimiert!

Thomas Funck
Mittwoch, 07. Oktober 2009

Zum 1.Januar 2010 soll nach dem Willen der Europäischen Union auch in Deutschland eine nationale Akkreditierungsstelle eingerichtet werden (s. Blog vom 31.8.09). Diese Stelle wird Akkreditierungen im Auftrag des Bundes durchführen und dazu mit einem Sonderstatus ausgestattet. In der Amtssprache des Akkreditierungsstellengesetzes (AkkStelleG) wird das in § 1 so formuliert: „Die Akkreditierung wird als hoheitliche Aufgabe des Bundes durch die Akkreditierungsstelle durchgeführt.“ Damit diese Aufgabe wahrgenommen werden kann, muss die Akkreditierungsstelle „beliehen“ werden. Dazu braucht das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) die Zustimmung des Bundesrats.

Und an die „Beleihung“ sind Bedingungen geknüpft. So muss die zu schaffende Akkreditierungsstelle ihre Fähigkeit zur Übernahme der Akkreditierungsaufgaben nachweisen. Ein Akkreditierungsausschuss ist einzurichten, der zu zwei Dritteln aus sachkundigen Personen besteht, die auch Angehörige der beleihenden Behörden sein müssen. Der Bund muss entweder zu zwei Dritteln an der Akkreditierungsstelle beteiligt sein oder Bund und Länder teilen sich diese Beteiligung zu je einem Drittel.

Am 14. September 2009 wurde die Deutsche Gesellschaft für Akkreditierung mbH (DGA) ins Berliner Handelsregister eingetragen (HRB 121949 B). Sie will die Aufgaben dieser nationalen Akkreditierungsstelle übernehmen. Angesichts des komplizierten Beleihungsverfahrens sind Überraschungen bis zum Jahresende durchaus möglich: „Inwieweit die DGA mbH vom BMWi beliehen wird, ist derzeit noch nicht klar“, äußert Dr. Thomas Facklam, einer der drei künftigen Geschäftsführer der DGA.

Klar ist aber, dass das BMWi innerhalb der Bundesregierung die Federführung für alle Fragen hat, die mit der Organisation der Akkreditierung zusammenhängen. Bleibt noch die Frage nach der Finanzierung. Laut einer Auskunft des BMWi soll die künftige nationale Akkreditierungsstelle kostendeckend arbeiten. Geplant ist demnach, dass sich die DGA über Gebühreneinnahmen finanzieren wird. Das aber ist ein anderes Thema.

Download des AkkStelleG unter:
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Service/gesetze,did=298578.html

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