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Nationale Akkreditierungsstelle formiert sich – DGA ist dabei!

Thomas Funck
Mittwoch, 20. Januar 2010

Die Ausgestaltung der nationalen Akkreditierungsstelle bleibt spannend! Mit Jahresbeginn 2010 nahm die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) unter dem Schirm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) ihre Arbeit auf. Sie soll Akkreditierungen in den Bereichen
•    Prüflaboratorien,
•    Kalibrierlaboratorien,
•    Medizinische Laboratorien,
•    Produktzertifizierung,
•    Managementzertifizierung,
•    Personenzertifizierung,
•    Inspektionsstellen,
•    Ringversuchsanbieter und
•    Referenzmaterialhersteller

durchführen. Auftraggeber ist der Staat, also die Bundesrepublik Deutschland, von der die DAkkS beliehen wurde. Was heißt das? Obwohl der Rechtsform nach eine GmbH, ist die DAkkS mit Befugnissen einer staatlichen Akkreditierungsstelle ausgestattet. Sie arbeitet aber nicht gewinnorientiert und unterliegt in Bezug auf ihre hoheitliche Tätigkeit dem deutschen Verwaltungsrecht. Im Klartext: Die DAkkS wird ihre Akkreditierungstätigkeiten im Stil einer Behörde wahrnehmen.

Die nationale Akkreditierungsstelle ist also bei Licht betrachtet eine Mischform aus privatwirtschaftlicher und staatlicher Organisation. Diese Doppelnatur ist ein Erbe der vergangenen zwanzig Jahre, als zahlreiche private Konformitätsbewertungsstellen unter dem Dach des Deutschen Akkreditierungsrats (DAR) organisiert waren. Es überrascht nicht, dass  sich einige dieser Stellen in die neue DAkkS hinübergerettet haben. Sie haben ja auch den Aufbaustab des BMWi zur Errichtung der nationalen Akkreditierungsstelle beraten. Und die einstigen Akkreditierungsstellen aus dem „gesetzlich nicht geregelten Bereich“ DAP, TGA und DACH haben sich noch im vergangenen Jahr zur Deutschen Gesellschaft für Akkreditierung (DGA) zusammengeschlossen. Das war scheinbar ein vergeblicher Schachzug, denn beliehen wurde nicht die DGA, sondern eben die DAkkS.

Aber Totgeglaubte leben länger. Noch am 22.12.2009 wurde die DGA per Handelsregistereintrag (HRB 122846 B) mit der DAkkS verschmolzen. Nebenbei wurde die DKD per Organisationserlass des BMWi in die DAkkS übergeleitet. So hat nun alles wieder seine schöne, alte Ordnung. Aber halt! Was den detaillierten Aufbau und die Arbeitsweise dieser nationalen Akkreditierungsstelle betrifft, sind noch etliche Fragen offen.

Am kommenden Montag, den 25. Januar, will sich die DAkkS den Fragen der Öffentlichkeit stellen. Näheres zur Informationsveranstaltung unter:
veranstaltung@dakks.de
www.dakks.de

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Was macht eigentlich der DGA-Aufsichtsrat?

Thomas Funck
Donnerstag, 15. Oktober 2009

Neuigkeiten über den Aspiranten auf die Position an der Spitze aller deutschen Konformitätsbewertungsstellen erfährt man dieser Tage nur auf Nachfrage. Immmerhin hat der Verband der Materialprüfungsanstalten (VMPA) die Zusammensetzung des künftigen Aufsichtsrats der Deutschen Gesellschaft für Akkreditierung GmbH (DGA) bekanntgegeben. Vertreter bekannter Industrieverbände geben sich hier ein Stelldichein:
- Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.,
- Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.,
- Verband der Materialprüfungsanstalten e.V.,
- Verband der Chemischen Industrie e.V.,
- Verband der Technischen Überwachungsvereine e.V. und
- Deutsche Vereinte Gesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin e.V.

Nun könnte man weiter fragen, welches die künftigen Aufgaben eines solchen Aufsichtsrats sein werden. Die Antworten des VMPA sind eindeutig:
- Aufsicht über die Umsetzung der Gesellschafterbeschlüsse,
- Aufsicht über die Einhaltung der sich aus der Beleihungsverordnung ergebenden Anforderungen,
- Aufsicht über die Einhaltung der Gesetze, des Gesellschaftsvertrags, der Gesellschafterbeschlüsse, der Geschäftsordnung der Geschäftsführung und der Geschäftsführerverträge,
- Formulierung und Abschluss der Geschäftsführerverträge,
- Genehmigung des Haushaltsplanes,
- Genehmigung der Aufnahme neuer Arbeitsgebiete oder
- Festlegung der zustimmungsbedürftigen Geschäfte.

Interessanter ist aber die Frage nach den aktuellen Aufgaben des Aufsichtsrats. “Gibt es noch keine” – hätte man vielleicht erwartet. Tatsächlich ist der Aufsichtsrat bereits aktiv, auch wenn sich seine Tätigkeit auf die intensive Kommunikation mit dem Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) beschränkt. Das leuchtet insofern ein, als dort die Weichen für oder gegen eine gemäß Akkreditierungsstellengesetz erforderliche „Beleihung“ gestellt werden.

Die verbleibende Zeit bis zum Jahreswechsel dürfte angesichts der noch auszugestaltenden rechtlichen Details eine Herausforderung für die aktiven Aufsichtsratsmitglieder werden. Dazu muss man wissen, dass die erforderliche Beleihungsverordnung im Bundesrat zustimmungspflichtig ist. Nur wenn die Kompetenz der DGA zur Übernahme der Aufgaben einer nationalen Akkreditierungsstelle überzeugend dargelegt werden, hat sie Aussicht auf Beleihung. Mit anderen Worten: Nur wenn die Experten des BMWi von der Fähigkeit der DGA überzeugt sind, werden sie auch im Bundesrat für eine Ausstattung mit den Befugnissen einer Akkreditierungsstelle (= Beleihung) eintreten.

Man darf also gespannt bleiben!

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